Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke: Lohnt sich jetzt die Investition?

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke - lohnt sich das? Das Bild zeigt einen Taschenrechner und Geld.

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Neue Regelungen schaffen neue Möglichkeiten​

In der Vergangenheit lehnten viele Betreiber von Balkon-PV-Anlagen die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom ins öffentliche Netz ab. Hauptgründe waren fällige Einkommensteuern und die 70%-Regel, die erheblichen bürokratischen Aufwand verursachten und den Prozess wegen des geringen Ertrags unrentabel erscheinen ließen. Seit dem 01.01.2023 änderte sich die Situation grundlegend. Steuerliche Vereinfachungen ermöglichen es nun, den Verzicht auf die Einspeisevergütung zu widerrufen und die aktuelle Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom aus Ihrem Balkonkraftwerk zu erhalten. Zudem entfiel die 70%-Regel im Rahmen der EEG-Novelle 2023 für die meisten kleinen PV-Anlagen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Seite Balkonkraftwerke – Die umweltfreundliche Energiequelle für zu Hause. Dort heben wir die Vorteile von Balkon-PV-Anlagen hervor und zeigen, wie sie zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung beitragen. Die aktuellen Änderungen zur Einspeisevergütung unterstreichen und verstärken diese Vorteile noch weiter. Durch die Kombination der Informationen aus beiden Beiträgen erhalten Sie ein umfassendes Bild von den finanziellen und ökologischen Vorteilen, die Balkon-PV-Anlagen bieten.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke beantragen

Wenn Sie bereits eine Balkon-PV-Anlage betreiben und bei der Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber auf die Einspeisevergütung verzichtet haben, profitieren Sie nun von den Neuerungen, indem Sie den Verzicht widerrufen. Kontaktieren Sie einfach Ihren zuständigen Netzbetreiber und teilen Sie ihm schriftlich mit, dass Sie den Verzicht auf die Einspeisevergütung widerrufen möchten. Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Widerrufs erhalten Sie die aktuell gültige Einspeisevergütung für den in das Betreibernetz eingespeisten Strom aus Ihrem Balkonkraftwerk.

Falls Sie planen, eine neue Balkon-PV-Anlage zu installieren, gestaltet sich der Prozess noch unkomplizierter. Verzichten Sie bei der Neuanmeldung Ihrer Anlage beim zuständigen Netzbetreiber einfach darauf, die Einspeisevergütung abzulehnen. So erhalten Sie automatisch die aktuell gültige Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom. Denken Sie daran, die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage durchzuführen, um die volle Einspeisevergütung zu erhalten.

Anlagenbetrieb finanziert sich selbst​

In meinem persönlichen Fall verlangt der Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb eine Gebühr von 6,50€ pro Jahr. Dank der nun zu erwartenden Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke trägt sich meine Anlage nun jedoch selbst. Die Vergütung, die ich für den eingespeisten Strom erhalte, deckt die Kosten für den Messstellenbetrieb und ermöglicht mir sogar, einen kleinen Gewinn zu erwirtschaften. Diese Anekdote zeigt, dass die neuen Regelungen zur Einspeisevergütung für Balkon-PV-Anlagen nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, sondern auch finanziell attraktive Anreize für Betreiber schaffen.

Fazit: Lohnt sich die Investition in ein Balkonkraftwerk?

Die aktuellen Änderungen zur Einspeisevergütung machen Balkonkraftwerke noch attraktiver für Hausbesitzer und Mieter. Dank steuerlicher Vereinfachungen und Abschaffung der 70%-Regel ergeben sich finanzielle Anreize, die die Investition in ein Balkonkraftwerk schneller amortisieren lassen. Wenn Sie eine umweltfreundliche und rentable Energiequelle suchen, ziehen Sie ein Balkonkraftwerk in Betracht.
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