Hallo liebe Leserinnen und Leser,
heute möchte ich über ein wichtiges Thema sprechen, das viele von euch betrifft: die Kombination von Dach-PV-Anlagen und Balkon-PV-Anlagen, insbesondere im Hinblick auf die neue Quotientenregelung. Diese Regelung ist Teil der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (Solarpaket I) und hat einige wichtige Auswirkungen auf die Einspeisevergütung und den Betrieb solcher Systeme.
Ausgangslage
Viele von euch betreiben bereits eine Dach-PV-Anlage zur Überschusseinspeisung. Das bedeutet, ihr bezahlt nur den Verbrauch abzüglich der selbst erzeugten Energie und erhaltet eine Vergütung für den überschüssigen Strom. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sich der Betrieb einer zusätzlichen Balkon-PV-Anlage auswirkt.
Die Quotientenregelung im Detail
Mit dem Solarpaket 1 des EEG wurde die gleichzeitige Nutzung von Dach-PV-Anlagen und Balkon-PV-Anlagen geregelt. Hierbei ist der wichtigste Aspekt die Quotientenregelung für die Einspeisevergütung.
Was ist die Quotientenregelung?
Die Quotientenregelung berechnet die Einspeisevergütung basierend auf der installierten Leistung jeder Anlage. Wenn ihr eine Dachanlage mit 9 kWp und ein Balkon-PV-Anlage mit 1 kWp betreibt, wird die Vergütung wie folgt aufgeteilt:
- 9/10 der Einspeisevergütung richten sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Dachanlage.
- 1/10 der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme der Balkon-PV-Anlage.
Technische und rechtliche Aspekte
Es ist wichtig zu wissen, dass Balkon-PV-Anlagen und größere PV-Anlagen getrennt betrachtet werden. Dies bedeutet, dass die Mehrleistung eines Balkon-PV-Anlage nicht zur Gesamtleistung der bestehenden PV-Anlage hinzugezählt wird. Dadurch wird verhindert, dass Leistungs-Grenzwerte überschritten werden.
Vorteile der Kombination
Erhöhung des Eigenverbrauchs:
- Eine Balkon-PV-Anlage kann den Eigenverbrauch weiter steigern. Diese Geräte können tagsüber den Grundverbrauch decken, wodurch weniger Strom aus dem Netz bezogen und mehr des selbst erzeugten Stroms der Dachanlage eingespeist werden kann.
Einfache Installation und Flexibilität:
- Steckersolar-Geräte sind einfach zu installieren und erfordern keine aufwendige Montage. Sie sind ideal für Mieter oder für diejenigen, die keine große Dachfläche zur Verfügung haben.
Kosteneffizienz:
- Durch die Kombination beider Systeme können die Stromkosten weiter gesenkt werden. Die initialen Investitionskosten für eine Balkon-PV-Anlage sind gering und amortisieren sich durch die eingesparten Stromkosten relativ schnell.
Rechtliche Klarstellungen
Die Verbraucherzentrale und die EEG-Clearingstelle empfehlen, Anlagen mit verschiedenen Inbetriebnahmedaten über eine gemeinsame Messeinrichtung abzurechnen. Dies sorgt dafür, dass man die Balkon-PV-Anlage und die Dachanlage getrennt betrachtet, wodurch Leistungs-Grenzwerte nicht überschritten werden.
Fazit
Die neue Quotientenregelung im EEG bietet eine klare und faire Möglichkeit, Dach-PV-Anlagen und Balkon-PV-Anlagen gleichzeitig zu betreiben. Dies ermöglicht eine Optimierung des Eigenverbrauchs und eine Reduzierung der Stromkosten, ohne dass rechtliche oder technische Probleme entstehen. Für diejenigen, die bereits eine Dachanlage besitzen und ihren Eigenverbrauch weiter steigern möchten, ist die Investition in eine Balkon-PV-Anlage eine attraktive Option.