Viele Balkonkraftwerk-Besitzer werden sich freuen: Bisher war die maximale Leistung von Wechselrichtern auf 600 Watt begrenzt. Doch mit dem neuen Solarpaket I, das Ende April von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, hat sich das nun geändert. Ab sofort dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt einspeisen, was durch eine Änderung des EEG möglich wurde. Auch der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.) hat diese Neuerung bestätigt.
Der Grund für diesen Blog-Artikel ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Seit dem 16. Mai 2024 sind die Änderungen aus dem „Solarpaket I“ in Kraft. Diese Regelungen sollen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen weiter beschleunigen. Das betrifft sowohl Dach- und Freiflächenanlagen als auch Stecker-Solar-Geräte, also Balkonkraftwerke.
Was bedeutet das für dich als Betreiber eines Balkonkraftwerks?
- Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr notwendig: Durch die Gesetzesänderung entfällt die Notwendigkeit, steckerfertige PV-Anlagen beim jeweiligen Netzbetreiber anzumelden. Dies macht den Installationsprozess wesentlich unkomplizierter und schneller. Du musst deine Anlage jedoch weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
- Zweirichtungszähler nicht sofort erforderlich: Ein neuer Aspekt ist, dass für die Inbetriebnahme von Mini-PV-Anlagen zunächst kein Zweirichtungszähler erforderlich ist. Durch die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister wird automatisch überprüft, ob ein Zähleraustausch notwendig ist. Sämtliche weiteren erforderlichen Maßnahmen werden selbstständig von den Netz- und Messstellenbetreibern durchgeführt. Ein Zweirichtungszähler ist wichtig, um sicherzustellen, dass der eigene Stromverbrauch und die durch die steckerfertige Solaranlage erzeugte Energie separat erfasst werden.
- Mehr Leistung – Mehr Eigenverbrauch: Mit der Erhöhung der maximal zulässigen Leistung auf 800 VA kannst du nun mehr Strom erzeugen. Das bedeutet, dass du mehr deiner eigenen elektrischen Geräte mit Solarstrom betreiben kannst, was deine Stromrechnung weiter senken kann. Es lohnt sich, Geräte und Anlagen dann zu nutzen, wenn Strom erzeugt wird, um den Eigenverbrauch zu maximieren. Alternativ kannst du die überschüssige Energie zum Beispiel zum Aufladen von Akkus in E-Bikes oder anderen Geräten nutzen.
Warum ist diese Änderung wichtig?
- Erhöhung der Energieproduktion: Die neue Regelung erlaubt es, den verfügbaren Platz auf Balkonen und Terrassen effektiver zu nutzen und so mehr Energie zu gewinnen. Besonders in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Umweltbewusstheit ist dies ein großer Vorteil.
- Förderung der Energiewende: Jeder zusätzliche Watt Leistung aus erneuerbaren Quellen trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei. Diese Gesetzesänderung unterstützt die Energiewende und fördert die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Technische Anforderungen und Sicherheit
Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder einen festen Anschluss zulässig. Diese müssen den Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt.
Was sagt das Gesetz genau?
Kurz gesagt: Du kannst nun bis zu 800 Watt Solarstrom mit deinem Balkonkraftwerk erzeugen und ins Stromnetz einspeisen, ohne es beim Netzbetreiber anmelden zu müssen. Du musst die Anlage jedoch weiterhin im Marktstammdatenregister registrieren. Wenn du eine oder mehrere Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 2 Kilowatt betreibst, kannst du diese einfach an das Stromnetz anschließen, solange du die technischen Vorschriften einhältst.
Eigenverbrauch optimieren – Stromkosten senken
Der Eigenverbrauch lässt sich erhöhen, indem elektrische Geräte und Anlagen dann genutzt werden, wenn Strom erzeugt wird. Alternativ kann überschüssige Energie zum Aufladen von Akkus in E-Bikes oder anderen Geräten genutzt werden. Dies reduziert den Bezug aus dem Netz und senkt die Stromkosten.
Fazit
Mit dem Solarpaket I wurde eine wichtige Hürde für die Nutzung von Balkonkraftwerken genommen. Die Erhöhung der zulässigen Leistung auf 800 VA ist ein bedeutender Schritt für die Verbreitung erneuerbarer Energien im privaten Bereich. Wenn du darüber nachdenkst, in ein Balkonkraftwerk zu investieren oder deine bestehende Anlage aufzurüsten, ist jetzt der ideale Zeitpunkt dafür. Durch die Vereinfachung der Anmeldeverfahren und die Möglichkeit, sofort von den Vorteilen eines Zweirichtungszählers zu profitieren, wird der Einstieg in die Solarenergie so einfach wie nie zuvor.
Bleib informiert und nachhaltig!