In den letzten Wochen kamen Gerüchte auf, der Hoymiles-Wechselrichter HM-800 könnte verboten werden. Diese Spekulationen folgten einem Test von Balkonkraftwerken durch die Stiftung Warentest. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nun klargestellt, dass sie kein Verbot für den Wechselrichter ausgesprochen hat. Stattdessen hat sie Wechselrichter vom Markt zur Überprüfung entnommen, um deren elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu prüfen.
Warum die Überprüfung stattfindet
Seit Juli 2023 hat Hoymiles Berichte von Kunden aus Deutschland erhalten, die auf Auffälligkeiten bei der EMV der HM-800 Reihe hinwiesen. Eigene Untersuchungen des Herstellers ergaben, dass einige Produkte Unregelmäßigkeiten im Bereich der EMV aufweisen können.
Kein Verbot, aber Vorsichtsmaßnahmen
Die BNetzA betont, dass die Formulierung, der Wechselrichter sei „vorläufig vom Markt genommen“, nicht bedeutet, dass es ein Verbot gibt. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen, und die Behörde kann keine weiteren Angaben zum laufenden Verfahren machen.
Produktionsstopp und Einführung der HMS-Serie
Als Reaktion hat Hoymiles die Produktion der HM-Serie im August 2023 gestoppt und den Vertrieb in der EU eingestellt. Die HMS-Serie*, die alle relevanten Tests, einschließlich der EMV-Prüfungen, bestanden hat, ersetzt nun die HM-Serie.
Keine Maßnahmen für Kunden notwendig
Kunden, die einen Wechselrichter der HM-Baureihe nutzen, müssen keine Maßnahmen ergreifen. Die Bundesnetzagentur hat deutlich gemacht, dass ein Rückruf der bereits ausgelieferten oder eingebauten Wechselrichter nicht notwendig ist. Die Produkte dürfen weiterhin betrieben werden.
Zusammenfassung
Obwohl die BNetzA den Hoymiles-Wechselrichter HM-800 überprüft und Hoymiles die Produktion der HM-Serie gestoppt hat, besteht kein Verkaufsverbot für den Wechselrichter. Kunden, die diese Geräte nutzen, können sie weiterhin ohne Bedenken einsetzen. Die Situation unterstreicht die Bedeutung von Sicherheitsstandards und die schnelle Reaktion auf potenzielle Probleme, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Verbraucher zu gewährleisten.